Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Achim Vogt – Schädlingsbekämpfung (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung, Prävention, Taubenabwehr, Insektenschutz und verwandter Leistungen.
Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer vor Vertragsschluss auf sie hinweist und dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bei telefonisch oder vor Ort erteilten Aufträgen weisen wir vor Vertragsschluss auf diese Bedingungen hin und stellen sie auf Wunsch in Textform zur Verfügung; sie sind zudem jederzeit unter ungezieferfrei.com/agb abrufbar. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über unser Kontaktformular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume – etwa bei Ihnen vor Ort – geschlossen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Achim Vogt – Schädlingsbekämpfung, Moosstr. 37, 88069 Tettnang, Telefon: 0152 22 300 695, E-Mail: office@achim-vogt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ergänzende Angaben bei der Lieferung von Waren
Soweit wir Ihnen im Rahmen des Vertrags Waren liefern, die nicht nach Ihren Vorgaben angefertigt wurden, beginnt die Widerrufsfrist abweichend an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Die folgenden Ausnahmen sind abschließend. Insbesondere unsere Schädlingsbekämpfungsleistungen einschließlich des Wespennotdienstes fallen nicht unter eine dieser Ausnahmen: Sie können auch einen kurzfristig vereinbarten Noteinsatz widerrufen. Ihr Widerrufsrecht kann dort lediglich nach den unten beschriebenen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn wir die Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist vollständig erbringen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das betrifft insbesondere maßgefertigte Fliegengitter und Insektenschutzprodukte, die nach dem bei Ihnen genommenen Aufmaß hergestellt werden.
- außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das von Ihnen zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB).
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung, wenn Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag muss uns diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen – wir legen Ihnen dafür vor Arbeitsbeginn eine kurze Erklärung in Textform vor. Widerrufen Sie nach einem solchen vorzeitigen Beginn, schulden Sie uns Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB); Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis.
So läuft ein Einsatz innerhalb der Widerrufsfrist ab
Damit für Sie jederzeit nachvollziehbar bleibt, welche Rechte Sie haben, halten wir bei Aufträgen, die vor Ablauf der vierzehn Tage ausgeführt werden sollen, den folgenden Ablauf ein:
- Vorab in Textform: Sie erhalten diese Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular vor Arbeitsbeginn – per E-Mail beziehungsweise als PDF oder, wenn wir bereits vor Ort sind, auf Papier (Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB).
- Ihr ausdrückliches Verlangen: Soll die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bitten wir Sie um eine ausdrückliche Erklärung, dass wir vorzeitig beginnen sollen. Bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag muss uns diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).
- Ihre Kenntnisbestätigung: In derselben Erklärung bestätigen Sie, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie mit der vollständigen Erbringung der Leistung Ihr Widerrufsrecht verlieren und bei einem Widerruf nach vorzeitigem Beginn Wertersatz schulden.
- Vertragsbestätigung: Innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei Beginn der Ausführung, erhalten Sie von uns eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger. Sie enthält den Vertragsinhalt, die Pflichtangaben und – soweit einschlägig – Ihr vorzeitiges Verlangen samt Kenntnisbestätigung (§ 312f Abs. 1 und Abs. 2 BGB).
Verzichten Sie auf den vorzeitigen Beginn, führen wir den Einsatz nach Ablauf der Widerrufsfrist aus. Ohne Ihr ausdrückliches Verlangen und ohne Ihre Kenntnisbestätigung schulden Sie im Fall eines Widerrufs keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Achim Vogt – Schädlingsbekämpfung, Moosstr. 37, 88069 Tettnang, E-Mail: office@achim-vogt.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern (B2C) verstehen sich alle angegebenen Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Festpreise, Pauschalen und Fahrtkosten:
- Fahrtkosten: 1,94 € inkl. MwSt. (1,63 € netto) pro gefahrenem Kilometer für die An- und Abfahrt. Berechnet wird die kürzeste Strecke laut Google Maps (abgerundet) ab Moosstr. 37 in 88069 Tettnang.
- Wespennest-Entfernung: 113,05 € inkl. MwSt. (95,00 € netto) zzgl. Fahrtkosten.
- Insektenbestimmung: Pauschal 29,75 € inkl. MwSt. (25,00 € netto) (bei direkter Abgabe der Probe in Tettnang).
- Ausführliche Vor-Ort-Beratung: Bei komplexeren Themen berechnen wir für eine ausführliche Besichtigung und Beratung vor Ort 178,50 € inkl. MwSt. (150,00 € netto) zzgl. Fahrtkosten.
Bei Pauschalangeboten ist über die vereinbarte Pauschale hinaus kein weiteres Entgelt geschuldet. Zeigt sich erst bei der Ausführung, dass die Leistung nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann – etwa bei Arbeiten in mehr als fünf Metern Höhe, bei einer Nestlage in verbauten Hohlräumen, die zunächst geöffnet werden müssen, bei erforderlicher Zweitanfahrt oder bei einem Befallsumfang, der deutlich über die Beschreibung des Auftraggebers hinausgeht –, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber vor Ausführung der Mehrleistung mit und nennt die voraussichtlichen Mehrkosten. Mehrkosten werden nur geschuldet, wenn der Auftraggeber ihnen zustimmt. Ohne Zustimmung bleibt es bei der vereinbarten Pauschale; der Auftragnehmer kann die Leistung insoweit ablehnen.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Auftraggeber zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und geltenden Vorschriften aus. Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben; in Notfällen (Wespennotdienst) ist eine Sofortreaktion vorgesehen, jedoch ohne Garantie.
Der Auftraggeber hat für erforderliche Zugänge zum Einsatzort zu sorgen und den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Gefahren (z. B. Haustiere, Allergien anwesender Personen, bauliche Besonderheiten) hinzuweisen. Vor dem Einsatz von Bekämpfungsmitteln sind offene Lebensmittel, Geschirr und Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Behandlungsbereich durch den Auftraggeber zu entfernen oder abzudecken; Haustiere und Kinder sind während der Behandlung sowie innerhalb der vom Auftragnehmer mitgeteilten Wiederbetretungsfrist vom Behandlungsbereich fernzuhalten.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, mindert sich ein Ersatzanspruch nach den Grundsätzen des Mitverschuldens in dem Umfang, in dem die Pflichtverletzung zur Entstehung des Schadens beigetragen hat (§ 254 BGB). Unberührt bleibt in jedem Fall die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; § 7 gilt entsprechend.
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher ab oder ist dem Auftragnehmer bei Anfahrt kein Zutritt zum Einsatzort möglich, kann der Auftragnehmer die entstandenen Fahrtkosten gemäß § 4 in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die berechneten Fahrtkosten.
Soweit die Leistung einen Werkerfolg zum Gegenstand hat – insbesondere bei der Montage von Insektenschutz- und Taubenabwehrsystemen –, nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme wird auf Wunsch einer Partei in Textform dokumentiert. Nimmt der Auftraggeber ein fertiggestelltes Werk nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Abnahme nach Ablauf dieser Frist als erfolgt (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB); der Auftragnehmer erteilt diesen Hinweis stets mit der Fristsetzung.
§ 6 Gewährleistung
Für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB). Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen; die weiteren gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch diese Bedingungen nicht verkürzt.
Kein Mangel der erbrachten Leistung liegt vor, wenn ein erneuter Befall nachweislich erst nach Abschluss der Maßnahme von außen neu eingetragen wurde oder auf einer anderen Schädlingsart beruht. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Auftragnehmer.
Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantie übernimmt der Auftragnehmer nicht. Sie bedarf im Einzelfall einer ausdrücklichen Erklärung in Textform.
Für die Anfertigung und Montage von Fliegengittern und anderen maßgefertigten Insektenschutzprodukten gilt ergänzend: Das Aufmaß wird durch den Auftragnehmer vor Ort genommen. Weicht das gefertigte Produkt aufgrund eines Mess- oder Fertigungsfehlers von den tatsächlichen Maßen ab, hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung durch Anpassung oder Neuanfertigung gemäß §§ 634 ff. BGB. Dies gilt nicht, wenn die Abweichung auf nach dem Aufmaß vorgenommenen baulichen Veränderungen des Auftraggebers beruht.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß DSGVO. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Tettnang. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Achim Vogt – Schädlingsbekämpfung
Moosstr. 37, 88069 Tettnang
office@achim-vogt.de
Stand: September 2026